Der Bereich Zahnersatz umfasst eine Vielfalt von Versorgungen, durch die zerstörte Zähne wieder aufgebaut werden, bzw. fehlende Zähne ersetzt werden. Prinzipiell unterscheidet man zwischen festsitzenden und herausnehmbaren Versorgungen.
Die Planung erfolgt nach eingehender Untersuchung der noch vorhandenen Zähne und des Knochens, sowie des Zustandes des Zahnfleisches. Dazu werden unter anderem Röntgenbilder angefertigt. Anschließend werden Ihnen verschiedene Lösungen aus unterschiedlichen Materialien vorgestellt. Gerne planen wir auch eine Lösung mit Implantaten für Sie, falls das Knochenangebot ausreicht.
Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse wird mittels eines Heil- und Kostenplans, bzw. eines Kostenvoranschlages vorab geklärt. Erst nach dieser Klärung entscheiden Sie, ob die geplante Maßnahme durchgeführt werden soll.
Bei Versorgung von Restzahnbestand :
Bei Versorgung von zahnlosen Kiefern:
Bei der Versorgung von Implantaten hängt der geplante Zahnersatz ebenfalls von der Anzahl der verbleibenden Pfeiler ab.
Einzelne Implantate zur Schließung von Lücken oder Ergänzung des Restzahnbestandes können mit Kronen oder Brücken versorgt werden.
Bei zahnlosen Kiefern gibt es die Möglichkeit, Implantate zur Stabilisierung von Totalprothesen zu nutzen (mindestens 2, besser 4 Implantate im Unterkiefer, 4, besser 6 Implantate im Oberkiefer). Alternativ werden mehr Implantate gesetzt, um wiederum eine festsitzende Versorgung einzusetzen. Hier ist die Mindestanzahl im Unterkiefer 4, im Oberkiefer 6 Implantate (All-on-4 oder All-on-6).
Zu den Vor- und Nachteilen dieser Varianten beraten wir Sie gerne.
Die Planung hängt natürlich immer vom vorhanden Knochenangebot ab und muss individuell durchgeführt werden.